Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gesprochen: Bei Flugbuchungen im Internet müssen die tatsächlichen Preise für den Kunden auf den ersten Blick erkennbar sein. Und das inklusive aller Kosten. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband, da die Fluglinie Air Berlin im Jahr 2008 mit Flügen für 99 Cent geworben hatte. Auf die Airline hat das Urteil nur begrenzte Auswirkungen. Die Preisanzeige war schon zuvor teilweise geändert worden.