Sollten Urlauber nicht wie geplant vom Veranstalter am Flughafen abgeholt werden, dürfen sie auf seine Kosten mit dem Taxi ins Hotel fahren. Zumindest, wenn sie früh am Morgen landen und keine realistische Alternative haben. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ und beruft sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg. Das Gericht hatte einer klagenden Touristin Recht gegeben, die in Dubai vergebens auf ihren Transport gewartet hatte. Sie nahm sich ein Taxi, die Rechnung muss nun der deutsche Reiseveranstalter übernehmen.