Anbieter von Pauschalreisen dürfen die Höhe der Anzahlung nicht frei wählen. Das berichtet die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die von einem Reiseanbieter geforderte Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises rechtens sei. Und sie entschieden dagegen: Eine solch hohe Anzahlung benachteilige den Kunden in unangemessener Weise. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters wurden für nichtig erklärt.