Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht grundlos ändern

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Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher und schreibt generell feste Flugzeiten bei Pauschalreisen vor. Die höchstrichterliche Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten bereits bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Gängige Praxis ist bislang die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen.

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