Urteil: Pauschalurlauber müssen Einreiseregeln checken

| Tourismus Tourismus

Welches Ausweisdokument ist nötig, braucht es ein Visum? Urlauber sollten sich immer rechtzeitig und selbstständig über die Einreisebestimmungen informieren und sich nicht allein auf die Angaben des Reiseveranstalters verlassen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch galten. 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt: Sonst bleibt man womöglich auf hohen Kosten sitzen, falls die Urlaubsreise wegen fehlender Dokumente nicht wie geplant startet.

Verspätet und viel teurer in den Malediven-Urlaub

In dem Fall wollte eine Familie im Sommer 2023 auf die Malediven fliegen. Doch dem siebenjährigen Sohn wurde am Flughafenschalter der Check-in verweigert, weil er nur einen verlängerten Kinderreisepass vorzeigen konnte. Für die Einreise wurde aber mittlerweile nur ein erstmalig ausgestellter Kinderreisepass akzeptiert. Die Änderung galt seit Anfang jenes Jahres. Die Reise hatte die Familie noch 2022, also im Vorjahr, gebucht.

Die Folge: Die Familie musste einen neuen Kinderreisepass für den Sohn ausstellen lassen, neue Flüge und eine Hotelübernachtung am Abflugort buchen. Für all das sowie entstandene Unannehmlichkeiten verlangte sie fast 4600 Euro Schadenersatz vom Reiseveranstalter – weil der sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert habe.

Doch das Amtsgericht München wies die Klage zurück. Der Veranstalter habe vor Vertragsschluss über die Einreiseformalitäten informiert – und dabei sogar auch schon darauf hingewiesen, dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten. Dazu, warum sie dennoch mit verlängertem Kinderreisepass die Reise antreten wollten, sagten die klagenden Urlauber laut Gerichtsmitteilung nichts.

Reisende müssen sich über aktuelle Regeln informieren

Davon losgelöst hielt das Gericht fest, dass nach seiner Auffassung nach Vertragsschluss keine weitergehende Pflicht des beklagten Veranstalters bestanden habe, über geänderte Einreisebestimmungen zu informieren. Es liegt demnach im Verantwortungsbereich des Reisenden, sich über aktuelle Regelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen.

Da die Kläger über einen Internetzugang verfügten, war es für sie «durchaus zumutbar», sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern, so das Gericht. Gerade, weil zwischen Reisebuchung und Reisebeginn in dem Fall neun Monate lagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 223 C 19445/23)

Gut zu wissen: Informationen über geltende Einreisebestimmungen weltweit liefern die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die in aller Regel sehr aktuell sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer im Ausland Geld abhebt oder mit der Karte bezahlt, wird gerne mal gefragt, ob die Landeswährung direkt in Euro umgerechnet werden sollte. Was war gleich noch mal die günstigere Option?

In Niedersachsen ist die Hälfte der Sommerferien vorbei - etliche Tage waren kühl, verregnet und windig. Urlaubsgäste im Harz, in der Heide und an der Küste mussten wetterfest sein. Tagesgäste blieben wegen des teils stürmischen Wetters oft zu Hause.

Ein Surfpark in Oberbayern verspricht ab Sommer künstliche Wellen im Zehn-Sekunden-Takt. Sowohl Hobby-Surfer als auch Profis sind angesprochen.

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Anfang Juni warten Hunderttausende Urlauber auf eine Entschädigung. Nach Angaben einer Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds sollen die meisten Entschädigungen bis zum Herbst abgeschlossen sein.

Nicht nur die Fluggesellschaften setzen zum Höhenflug an, auch für den Tourismus lacht trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten und zunehmenden geopolitischen Spannungen die Sonne. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Analyse des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade.

 

Ferienzeit ist Reisezeit – und viele Urlauberinnen und Urlauber sehnen sich nach einer Fernreise. Nach deutlichen Preissteigerungen im Vorjahr fielen nun die Preise für internationale Flüge. Insgesamt bleiben die Preise aber auf hohem Niveau.

Die Sommerferien vor der Tür und für viele heißt es ab in den Urlaub, häufig auch mit dem Wohnmobil. Für alle (Neu-)Camper hat der ADAC deshalb die fünf wichtigsten Tipps zur Vorbereitung zusammengestellt.

Drei europäische Metropolen, 24 Stunden Programm und kein Schlaf: Dieser herausfordernden Aufgabe stellt sich Laura Larsson im neuen Reiseformat „Schlaflos in…"

Ein Roadtrip durch ganz Europa. Ein Abenteuer voller kleiner Hinweise und trügerischer Bilder. Eine Schnitzeljagd, bei der sich acht Prominente ständig die EINE Frage stellen: Wo bin ich?

Peru, das Land der Inka, ist bekannt für seine kulturellen Highlights, atemberaubenden Berggipfel und dichten Regenwälder. Was viele nicht wissen: Das südamerikanische Land kann darüber hinaus mit traumhaften Stränden aufwarten.