Wird ein Pauschalurlauber am Ferienort überfallen, stehen ihm weder Schadenersatz noch eine Minderung des Reisepreises zu, so das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil. Es sei ein normales Lebensrisiko, am Urlaubsort Opfer eines Überfalls oder Diebstahls zu werden, entschieden die Richter. Ein Reisemangel liege nicht vor, der Veranstalter müsse deshalb auch nicht zahlen.