Verspätung, Ausfall, Gepäck: Diese Rechte gelten bei Reisen mit dem Fernbus

| Tourismus Tourismus

Die Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn und die EU-Fluggastrechte kennen viele. Doch auch Reisende, die mit dem Fernbus unterwegs sind, haben klar festgelegte Rechte.

Die EU-Fahrgastrechte im Busverkehr gelten für Strecken ab 250 Kilometern Distanz und dann, wenn Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen. Diese Rechte gelten auch während der Corona-Pandemie.

Marktführer Flixbus teilt auf Anfrage mit, dass sich durch Corona auch an den Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen nichts geändert habe. Das Fernbus-Unternehmen Blablabus hat seine Fahrten in Deutschland voraussichtlich bis zum Frühjahr eingestellt.

Wie die Fahrgastrechte genau aussehen und wo sie zu finden sind, müssen die Busunternehmen den Passagieren spätestens bei der Abfahrt mitteilen, erklärt die Rechtsberatung des ADAC.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren


Wo kann ich mich bei Problemen beschweren?

Wenn sich zum Beispiel die Abfahrt stark verspätet hat oder nach der Ankunft das Gepäck beschädigt ist, sollte man so schnell wie möglich handeln. «Zunächst den Busfahrer ansprechen oder das Unternehmen direkt kontaktieren», rät Johannes Parwulski, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl.

Außerdem sollten der Busfahrer oder das Terminalpersonal die Mängel schriftlich bestätigen. Der ADAC rät, die Mängel zusätzlich auf Fotos festzuhalten und die Kontaktdaten anderer Fahrgäste als Zeugen zu notieren. Die Ansprüche müssen schließlich innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt gegenüber dem Busunternehmen geltend gemacht werden.

«Zur besseren Nachweisbarkeit die Fahrscheine und Quittungen aufbewahren und schriftlich beim Unternehmen beschweren», sagt auch Tamás Ignácz, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Rostock.

Sollte dieser Versuch erfolglos geblieben sein, können sich Reisende an das Eisenbahn-Bundesamt wenden - das ist die zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland.

Was tun bei Verspätung oder Ausfall der Fahrt?

Die Fahrgastrechte gelten nur eingeschränkt, wenn sich der Bus wegen eines Staus verspätet oder die Fahrt ausfällt aufgrund eines Unwetters oder anderer Gründe, für die das Busunternehmen nichts kann. Das ist ähnlich wie bei den Fluggastrechten: Bestimmte Störungen liegen außerhalb des Einflussbereiches der Unternehmen.

Liegen solche Gründe nicht vor, zählt die Verzögerung bei der Abfahrt: Das Busunternehmen muss spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit über die Verzögerung informieren. Bei mehr als 90 Minuten Verspätung haben Reisende Anspruch auf einen kostenlosen Imbiss und Getränke.

Bei mehr als 120 Minuten Verspätung oder einer Annullierung oder Überbuchung der Fahrt, kann das Unternehmen verschiedene Möglichkeiten anbieten: die kostenlose Rückbeförderung zum Abfahrtsort, eine kostenlose alternative Beförderung zum Zielort und eine Erstattung des Fahrpreises.

Bietet das Unternehmen überhaupt keine dieser Möglichkeiten an, besteht für den Passagier zusätzlich der Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises.

Was gilt, wenn ich außerplanmäßig irgendwo übernachten muss?

Auch das ist möglich: Der Bus hat eine Panne, die Fahrt endet abrupt, ein Ersatzfahrzeug ist nicht so schnell zu beschaffen. In diesem Fall kann die Übernachtung in einem Hotel nötig werden.

Die Kosten für das Hotel und den Transfer dorthin muss dann das Busunternehmen übernehmen - sie sind auf 80 Euro pro Person und pro Nacht begrenzt. Die Unterbringung ist auf höchstens zwei Nächte beschränkt. Dann sollte die Reise meist weitergehen.

Wer sich in so einem Fall selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmert, sollte die Belege aufbewahren. «Eine Kopie sollte dann beim Busunternehmen eingereicht werden», rät der ADAC.

Was steht mir zu, wenn das Gepäck gestohlen oder beschädigt wurde?

Das Gepäck ist bei Busreisen meistens im Frachtraum untergebracht. Dort könne es leicht geklaut werden, denn nicht jedes Unternehmen kontrolliere, welcher Koffer zu wem gehört, sagt Johannes Parwulski vom EVZ. Wertsachen daher besser im Handgepäck verstauen und den Koffer beispielsweise mit Namensschild und Aufklebern kennzeichnen. Grundsätzlich steht Reisenden bei Verlust eine Entschädigung zu.

Wer vor Fahrtantritt ein Foto vom Kofferinhalt macht, ist ebenfalls auf der sicheren Seite. «Dann hat man bei Gepäckverlust bessere Chancen auf eine entsprechend hohe Entschädigungszahlung», sagt Tamás Ignácz. Denn Reisende müssen den Wert des verlorenen Gepäcks selbst nachweisen. Wichtig zu wissen: Die maximale Entschädigungssumme liegt bei mindestens 1200 Euro pro Gepäckstück.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfe muss das Busunternehmen die gesamten Kosten für die Reparatur übernehmen und schnellstmöglich für Ersatz sorgen.

Was passiert bei einem Verkehrsunfall?

Wenn der Bus unterwegs einen Unfall hat, muss das Busunternehmen den Fahrgästen Erste Hilfe und Unterstützung leisten. Das betrifft Verpflegung, Kleidung und weitere Beförderung. Zudem besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die genaue Höhe hängt von Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab, der Höchstbetrag sollte aber nicht unter 220.000 Euro pro Fahrgast liegen. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit dem Wachstum des globalen Tourismus stehen viele europäische Städte vor der Herausforderung, den Ansturm von Touristen zu bewältigen. Beliebte Destinationen wie Dubrovnik, Venedig oder Florenz ziehen jährlich Millionen von Besuchern an.

Ob vom Wandern in den Bergen, vom Liegestuhl am Pool oder vom Café aus dem Museum – für die allermeisten gehören Grüße aus dem Urlaub fest zur Sommerzeit dazu. Und das am liebsten per Telefon oder Messenger. Aber auch die Postkarte ist noch nicht Geschichte.

Mitten in der Hochphase der Hauptreisezeit legt der Deutsche Reiseverband (DRV) seine aktuelle Prognose für das gesamte Reisejahr 2024 vor: Der erwartete neue Spitzenwert entspricht einem Umsatzwachstum von sechs Prozent.

Der Deutsche Tourismusverband begrüßt die Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbunds, die Bewerbung für die Olympischen Spiele weiter voranzubringen und Gespräche mit dem IOC zu starten.

Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich.

Wer in den Urlaub fährt, nimmt den geliebten Vierbeiner gerne mit auf Reisen. Seite an Seite mit dem Hund sind die Deutschen am häufigsten in vertrauten Gefilden unterwegs. Das hat eine Datenanalyse von Interhome ergeben.

Das Schloss, historische Gebäude, romantische Parks: Schwerins Residenzensemble hat den Unesco-Welterbestatus erhalten. Es gehört nun zur Riege der weltweit bedeutendsten Kulturstätten.

Thüringens Landeshauptstadt erhielt im September 2023 den Welterbe-Status unter anderem für die Alte Synagoge. Den Tourismus in Erfurt belebt das. Vor allem englischsprachige Gäste kommen nun vermehrt in die Stadt.

Lange bestimmte die Baustelle des Harzturms das Bild des Ortes Torfhaus - auch nach der offiziellen Eröffnung der Attraktion. Nun ist der Turm fertig und bietet verschiedene Aktivitäten.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft kritisiert die jüngsten Aktionen der „Letzten Generation“ an den Flughäfen in Frankfurt und Köln-Bonn scharf. Der BTW fordert spürbare rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten und kurzfristige politische Entscheidungen, um Lücken in der Strafbarkeit solcher Aktionen zu schließen.