In Ruhe im Warmen sitzen, Zeitung lesen, ein Gratis-Getränk trinken und einen kleinen Snack verputzen. Solche Möglichkeiten bieten die Lounges der Bahn bestimmten Reisenden der 1. Klasse und Kundinnen und Kunden des Bahnbonus-Programms.
Um die komfortablen Wartesäle nutzen zu dürfen, gelten aber Zugangsberechtigungen, die sich in Teilen ab 1. März ändern.
Wie die Bahn auf ihrer Seite mitteilt, gilt dann auch für Bahnbonus-Kunden (Silber, Gold, Platin) eine allgemeine Ticketpflicht für die Lounges. Diese durften bislang auch ohne hinein, brauchen nun aber einen Fernverkehrsfahrschein der 1. oder 2. Klasse (inklusive Sparpreis und Super-Sparpreis).
Zudem streicht die Bahn die Möglichkeit, Gäste in den Premiumbereich mitzunehmen. Dort werden Getränke und Snacks am Platz gereicht.
Eine Ausnahme für die Mitnahme gilt weiterhin für Schwerbehinderte in jeglichen Bereichen. Auch die Kinderregelung bleibt laut Bahn unverändert.