Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies die Beschwerde eines Mannes zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war. Wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Magdeburg am Montag mitteilte, ist das Urteil aus dem März 2020 damit rechtskräftig. Die Hintergründe.
Was war passiert?
Nach der Schilderung des Mannes aus dem Landkreis Friesland (Niedersachsen) war der Mann im Juli 2018 mit seiner Familie auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale unterwegs. Auf dem Weg vom Hexentanzplatz in Richtung der Stadt sei ein Baum auf den Mann gestürzt und habe ihn so schwer verletzt, dass er noch heute querschnittsgelähmt sei.
Was warf der Kläger der Stadt Thale vor?
Der Kläger warf der Stadt Thale vor, ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt zu haben, berichtete das Landgericht Magdeburg. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen. Die Stadt hätte hier reagieren müssen, damit es gar nicht erst zum Unfall gekommen wäre. Unter anderem hatte der Mann von der Stadt Thale ein Schmerzensgeld von mehr als 200 000 Euro gefordert.