Ein Hotel in Zell am See in Österreich muss sich derzeit mit einer Gäste-Beschwerde der besonderen Art auseinandersetzen. Ein Ein Ehepaar aus München hatte in einem ruhig gelegenen Hotel in Zell am See ein Zimmer gebucht und fühlte sich von dem Vogelgezwitscher vor dem Fenster so gestört, dass es in der Nacht nicht schlafen konnte. Der Grund soll ein Vogelnest über ihrem Fenster gewesen sein. Die Gäste beschwerten sich und verlangten ihr Geld zurück. Gedroht wird mit schlechten Online-Bewertungen. In dem Alpenland schlägt der Fall hohe Wellen.
Das Ehepaar reiste einen Tag früher aus dem Urlaub ab, nachdem kein anderes freies Zimmer im Hotel zur Verfügung stand. Zuhause angekommen, verfassten die Urlauber einen Beschwerdebrief an den Tourismusverband, die Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft und an die Hoteliervereinigung Luft und machten darin ihrem Ärger Luft, dass ein solches Zimmer nicht vermietet werden dürfte. Der Brief enthielt zudem die Drohung, schlechte Bewertungen in Online-Buchungsportalen zu verfassen, sollten sie ihr Geld nicht zurückbekommen. Als Bewertungstext sei ihnen folgendes „in den Sinn gekommen“: „Abzocke in Zell am See! Nicht empfehlenswert! Gieriger Vermieter bietet unbenutzbares Zimmer.“ Das Schreiben Brief endet damit, dass der Verfasser ausdrückt, er erwarte sich die Rückerstattung des Rechnungsbetrags auf sein Konto.
In den Salzburger Nachrichten spricht die Hotelbesitzerin offensichtlichen Erpressungsversuch.Viele Hoteliers beugen sich solchen Androhungen immer wieder, da sie keine Nachteile durch schlechte Bewertungen riskieren wollen. Wie die Bereiberin im vorliegenden Fall mit dieser Beschwerde umgeht, ist nicht bekannt. Vogelgezwitscher gilt gemeinhin nicht als Lärmbelästigung.