In einem Nachbarschaftsstreit mit einem Restaurantbesitzer hat ein Parkplatzbetreiber vor dem Landgericht Frankenthal einen Erfolg erzielt. Demnach untersagte eine Zivilkammer des Gerichts dem Restaurantbesitzer in einem Eilverfahren, vor der Schranke eines gebührenpflichtigen Parkplatzes in Speyer auf andere, kostenlose Parkplätze in der Nähe zu verweisen.
Hintergrund des Streits: Der Parkplatzbetreiber hatte die Parkgebühren angehoben und den bislang gewährten Rabatt für Restaurantgäste gestrichen. Daraufhin hatte der Restaurantbetreiber Mitarbeiter vor die Schranke des Parkplatzes gestellt, um Autofahrer von der Einfahrt abzuhalten und auf kostenlose Parkmöglichkeiten in der Nähe hinzuweisen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte.