Der Zoll führte am 8. Juni 2024 eine bundesweite verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch.
Die rund 2.400 Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 400 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. An dem Einsatz waren auch über 300 Beschäftigte anderer Zusammenarbeitsbehörden des Zolls wie beispielsweise die Landesfinanzverwaltung oder die Ausländerämter beteiligt.
Bereits vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls über 360 Straf- und mehr als 620 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den Strafverfahren geht es in knapp 200 Fällen um den Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und in rund 120 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die jeweiligen Arbeitgeber aufgrund der illegalen Beschäftigung eingeleitet. In ebenfalls rund 170 Fällen lag ein Verstoß gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung vor.
Außerdem ergaben sich bei den Prüfungen in mehr als 2.200 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, insbesondere hinsichtlich der Ausländerbeschäftigung, der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Beitragsvorenthaltung.
Diesen Fällen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter nach, indem unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden.
Die Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder stellt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen fest.