Weil er mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich an diesem Mittwoch (11.30 Uhr) ein 56 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. In einem Lagerraum neben der Gaststätte in Frankfurt-Sachsenhausen waren im vergangenen Jahr zwei Mäuse entdeckt worden, die nach einem mehrstündigen Todeskampf auf den ausgelegten Klebefallen gestorben waren.