Neue Anklage gegen Alfons Schuhbeck

| War noch was…? War noch was…?

Alfons Schuhbeck sitzt derzeit wegen Steuerhinterziehung in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld. Nachdem ihm die Justiz in den vergangenen Tagen bereits einige Haftprivilegien strich (Tageskarte berichtete), hat nun die Staatsanwaltschaft München erneut Anklage gegen den 75-Jährigen erhoben. So wirft ihm die Behörde unter anderem Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in neunzehn Fällen und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 479 Fällen vor. 

Herr Schuhbeck werde sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache habe er sich bislang nicht geäußert, erklärten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert Berichten zufolge.

Im Jahr 2023 hatte das Landgericht München I Schuhbeck bereits zu drei Jahren und zwei Monaten Haft rechtskräftig verurteilt, weil er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und Gelder aus den Kassen seiner Restaurants veruntreut haben soll.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, geht sie in ihrer Anklage von folgenden, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalten aus: 

Der Angeschuldigte war Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer. In dieser Funktion baute er über Jahre hinweg eine Unternehmensgruppe auf, die in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, insbesondere der Gastronomie tätig war. Für neun dieser von ihm vertretenen Unternehmen stellte der Angeschuldigte die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.

Hinsichtlich mehrerer Unternehmen beantragte er jeweils Coronasoforthilfe, November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfen II und III. Er machte dabei laut Staatsanwaltschaft wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen. Die ausgezahlten Hilfen habe der Angeschuldigte nicht wie vorgegeben zielgerichtet für betriebliche Zwecke der jeweils antragstellenden Unternehmen verwendet, sondern einen Großteil der Beträge an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Verbindlichkeiten bedient. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatvorwurf des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen.

In vier Fällen sei zwar der Tatbestand des Subventionsbetruges nicht erfüllt, jedoch der Tatbestand des Betruges, in fünf weiteren Fällen, in denen die Hilfen nicht ausbezahlt wurden, der Tatbestand des versuchten Betruges.

Der Angeschuldigte beschäftigte für die genannten Gesellschaften fortlaufend Arbeitnehmer. Als Geschäftsführer war er verpflichtet, deren Beitragsanteile zusammen mit dem Arbeitgeberanteil monatlich an die zum Einzug berechtigten gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Aufgrund eines jeweils neu gefassten Tatentschlusses kam der Angeschuldigte dieser Verpflichtung jeweils nicht nach, sondern führte in 212 Fällen rund 260.000 Euro nicht und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht an die gesetzlichen Krankenkassen ab.

Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt?

Durch die teilweise bereits seit 2017 bestehende Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten vertretenen Gesellschaften wurden zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt, indem sie mit den Gesellschaften auf Gegenleistung basierende Verträge abschlossen und Leistungen erbrachten, jedoch die Gegenleistung von Seiten der Gesellschaften ausblieb. Mindestens ein Unternehmen musste daher selbst Insolvenzantrag stellen. Zahlreiche ehemalige Gläubiger sehen sich nunmehr mit erheblichen Anfechtungsforderungen von Seiten des Insolvenzverwalters konfrontiert, sofern sie Zahlungen durch den Angeschuldigten zu Zeitpunkten erhalten haben, zu denen die von ihm vertretenen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig waren.Durch den unberechtigten Bezug von Coronahilfen und anderen Subventionen (in Höhe von rund 460.000 Euro) wurde die öffentliche Hand erheblich geschädigt, durch die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen die Krankenkassen ebenso wie die Arbeitnehmer.

Die Ermittlungen, die Ende 2021 begannen, wurden von einer auf Wirtschaftsstraftaten, insbesondere Insolvenzstraftaten und (Corona-)Subventionsbetrug spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft München I geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden unter anderem anhand der Insolvenztabellen die 80 Gläubiger mit den höchsten Forderungen sowie das Finanzamt und die Landeshauptstadt München angeschrieben und um Auskunft betreffend die Forderungen ersucht. Ferner wurden Bankauskünfte zu sämtlichen Bankkonten aller elf Gesellschaften des Angeschuldigten ab dem Jahr 2017 erholt und ausgewertet, dies betraf rund 50 Konten. Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von rund 45 Bänden, die Anklageschrift umfasst 124 Seiten.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden.

Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der bekannte Promi-Koch Michael Wollenberg ist tot. Wollenberg ist bei einem Verkehrsunfall in der Türkei ums Leben gekommen. Das berichtet unter anderem die Bild-Zeitung unter Berufung auf die langjährige Lebensgefährtin des Gastronomen.

Das 5-Sterne-Hotel InterContinental Singapore hat die weltweit erste „Champagne Express Lane“ vor dem Hotel eröffnet. In dem Hotel-Drive-Thru mit luxuriöser Note, können Gäste von Ende Oktober bis Ende des Jahres aus einem Angebot von Champagner und Kaviar wählen.

Sie haben meist weder Geruch noch Geschmack, machen wehrlos und können schlimme Folgen haben: In den Bars und Clubs im Südwesten werden immer häufiger heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht. Das geht aus einer Anfrage der CDU-Fraktion an das Innenministerium hervor.

Hat sich der Vorfall in einem Restaurant auf Ibiza, bei dem ein deutscher Tourist mit dem Koch aneinandergeriet, ganz anders abgespielt als bisher angenommen? Der Betreiber des Restaurants stellte nun seine Sicht der Ereignisse dar.

Starkoch Jamie Oliver spricht vom «großen Käseraub»: Ein britischer Händler berichtet, um Hunderte Käselaibe betrogen worden zu sein. Nun ermittelt die Polizei - und Oliver appelliert an seine Fans.

Sie sind klein und leicht, in Masse sorgten sie dennoch für eine Menge Müll: Einweg-Plastikstrohhalme, deren Verkauf seit Juli 2021 in der EU verboten ist. Doch welche Alternative ist eigentlich besonders nachhaltig?

Am kommenden Sonntag, den 27. Oktober 2024, ist es wieder soweit: Die Uhren werden in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern um 3 Uhr morgens um eine Stunde zurückgestellt. Ein Gewinn für Langschläfer, der allerdings mit kürzeren und dunkleren Tagen bezahlt wird.

Tausende Mitarbeitende starten weltweit in hunderten Unternehmen pflanzlich ins neue Jahr – mit der Veganuary Workplace Challenge. Wie die Challenge stattfindet und welche Auswirkung sie hat, hat die Organisation Veganuary in einem Guide zusammengetragen.

Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt. Nach diesem Motto handelte laut einer Polizeimitteilung ein Restaurantkoch auf Ibiza. Ein Deutscher, dem das wohl nicht passte, kam deshalb ins Krankenhaus.

 

Ein unbekannter Mann soll zwei Jugendliche während einer Klassenfahrt in einem Hotel in Berlin-Friedrichshain mit einem Hammer angegriffen haben. Beide werden dabei verletzt. Was ist bekannt?