Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will.
Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will. Der Zusammenschluss aus rund 1450 landwirtschaftlichen Betrieben ist Inhaber der Kollektivmarken «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind». Deren Benutzung ist den Mitgliedern gestattet, wenn diese die Erzeugerrichtlinien zu Zucht, Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung einhalten.
Die gleichnamigen Fleischprodukte des Unternehmens, das kein Mitglied dieses Verbunds ist, entsprächen nicht den Standards, argumentierte der Gründer der Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler. Die Bezeichnung «Hohenlohe» stehe für Qualität und dürfe nicht einfach von jedem abgegriffen werden - «dann sind wir die Dummen, die teuer produzieren und vermarkten», hatte er zu Beginn des Berufungsverfahrens im Februar (Az. 2 U 73/18) erklärt.
«Der Begriff Hohenlohe kann nicht komplett gesperrt werden», erklärte der Vorsitzende Richter. Herkunftsangaben dürften auch von anderen verwendet werden, auch wenn sie Inhalt einer Kollektivmarke sind.
Allerdings nur, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten oder anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstoße. Genau so ein Verstoß liege vor. «Bei «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» haben wir eine gewisse Besonderheit, das sind jetzt ungewöhnliche Begriffe», erklärte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher die Produkte des Beklagten mit der Erzeugergemeinschaft gedanklich in Verbindung brächten. Zugleich nutze der Beklagte durch die Verwendung der beiden Bezeichnungen den guten Ruf der beiden Kollektivmarken in unlauterer Weise aus. (dpa)