In der juristischen Auseinandersetzung um Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt zieht die Stadtverwaltung einem Medienbericht zufolge den Kürzeren. Sie hatte Wohnungseigentümern im Jahr 2019 die Vermietung als Ferienwohnung untersagt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts zugunsten eines Vermieters aus dem Mai sei jetzt rechtskräftig geworden, da die Stadt keine Rechtsmittel eingelegt habe, berichten die «Lübecker Nachrichten».
Die Stadtverwaltung erklärte, es sei beabsichtigt, in allen zurückgestellten Widerspruchsverfahren von Bestandsschutz der Nutzung als Ferienwohnung auszugehen und den Widersprüchen auf dieser Grundlage stattzugeben. Man suche nun einen anderen Weg, um die Umwandlung von Wohnraum zu unterbinden.
«Mit dem aktuell verabschiedeten Wohnraumschutzgesetz Schleswig-Holstein besteht zukünftig die Möglichkeit, für Lübeck eine Zweckentfremdungsverbotssatzung aufzustellen», sagte Stadtsprecherin Nina Rehberg der Zeitung. (dpa)