Geht es um faire Bezahlung, ist auch der transparente Umgang mit Gehältern wichtig. Für ein wenig mehr Transparenz sorgt nun eine neue Instagram-Seite. "Gehalt in Deutschland" veröffentlicht Gehaltsabrechnungen aus verschiedenen Branchen.
Nun ist auch die erste Lohnabrechnung aus der Hotellerie aufgetaucht: Der Rezeptionsmitarbeiter eines 5-Sterne Hotels in München verdient demnach 2.223,25 Euro brutto.
Die Seite ist erst seit rund zwei Monaten am Start - bislang sind rund 90 Abrechnungen online. Doch dürfen Angestellte überhaupt über ihre Bezahlung reden oder sogar eine Lohnabrechnung veröffentlichen? In manchen Arbeitsverträgen finden sich schließlich Klauseln, die Beschäftigten verbieten, genau darüber zu sprechen. Sind solche Vorschriften erlaubt? Generell gesprochen: Nein. «Einfach deshalb, weil es dafür im Normalfall kein berechtigtes Arbeitgeber-Interesse gibt», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.
Er verweist auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, wonach eine Klausel, die es Arbeitnehmern verbietet, über ihr Gehalt zu sprechen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Beschäftigten werde die Möglichkeit genommen, mit anderen darüber zu sprechen, ob sie angemessen vergütet werden. Unter Umständen könne die Aufnahme einer solchen Klausel in den Arbeitsvertrag sogar als Verstoß gegen die Compliance-Regeln eines Unternehmens ausgelegt werden (Tageskarte berichtete).
Bleibt die Frage: Gibt es von dieser Regel Ausnahmen? Etwa, wenn Wettbewerber so Infos erhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind, um Beschäftigte abzuwerben? Eine ganz allgemein formulierte Klausel, die absolute Verschwiegenheit zum Gehalt vorschreibt, geht laut Schipp in jedem Fall zu weit. Hier müsse der Arbeitgeber differenzieren und etwa konkret festlegen, dass die Informationen nicht an Mitarbeiter anderer Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Der Fachanwalt betont aber: «In Extremsituationen wird man darüber nachdenken können, das sind aber wirklich Ausnahmen.»