Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente? Das war einmal. Denn möglich war das nur für Rentnerinnen und Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollen, gilt das aber nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. «Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren», teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit.