Abenteuer Berufseinstieg: Diese 5 Fragen bereiten Absolventen Kopfzerbrechen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Hochschulabschluss ist geschafft – und jetzt? Der erfolgreiche Start ins Berufsleben ist für Absolventen der erste wichtige Schritt auf der Karriereleiter. Die Jobsuche und die ersten Bewerbungen bringen für die meisten angehenden Fachkräfte allerdings Unsicherheiten mit sich. Die Online-Jobplattform StepStone hat die fünf häufigsten Fragen angehender Berufseinsteiger recherchiert – und die Antworten gleich mitgeliefert.

1. Wie viel Wert legen Personaler auf die Noten aus meinem Studium?

StepStone Studien zeigen zwar, dass rund jeder vierte Personaler bei der Entscheidung für einen Bewerber auch die Noten berücksichtigt. Aber: Noten sind in der Regel nicht entscheidend. Wesentlich wichtiger sind Unternehmen heute Selbstständigkeit, Engagement und Kooperationsfähigkeit, soziale Kompetenzen und dass der Bewerber zur Unternehmenskultur passt. Zusätzlich punkten können Absolventen mit praktischer Erfahrung, die sie zum Beispiel in Praktika oder als Werkstudenten gesammelt haben. Nicht einmal jeder zehnte Recruiter setzt einen sehr guten Hochschulabschluss mit Noten zwischen 1,0 und 1,5 bei Berufseinsteigern voraus.

2. Meine praktische Erfahrung, zum Beispiel in Form von Praktika, hält sich in Grenzen. Wie verkaufe ich mich trotzdem gut?

Fast jeder Bewerber hat in irgendeiner Form praktische Erfahrungen vorzuweisen – selbst dann, wenn er noch kein Praktikum gemacht hat. Denn: Nicht nur Erfahrungen aus Praktika können hier eine Rolle spielen, auch in Seminaren oder Projekten im Studium und durch die Abschlussarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten können Absolventen nützliches Wissen sammeln. Entscheidend ist die intensive Auseinandersetzung mit der Stellenausschreibung. Welche Qualifikationen sind für die Position wichtig und inwieweit kann der Berufseinsteiger diese erfüllen? Bewerber sollten dem potenziellen Arbeitgeber darlegen, inwiefern sich die erworbenen Kenntnisse vorteilhaft auf die Position auswirken können. Wichtig dabei: Diese konkret zu benennen und mit Inhalten der Ausschreibung in Verbindung zu setzen.

3. Ich habe mein erstes Studium abgebrochen. Soll ich es trotzdem in meinem Lebenslauf erwähnen?

Auf jeden Fall – eine vollständige Chronologie in der Vita ist enorm wichtig, da Lücken im Lebenslauf Raum für Spekulationen schaffen, die im schlimmsten Fall zur direkten Absage führen. Informiert der Bewerber ganz offen über den Studienabbruch bzw. -wechsel, wird der Personaler bei Interesse nachhaken. Dann hat der Absolvent die Chance, seinen Beweggrund plausibel darzulegen. Bewerber sollten die im ersten Studium erlernten Fähigkeiten als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bewerbern betrachten und auch entsprechend nutzen. So profitieren zum Beispiel Berufsanfänger mit abgeschlossenem Wirtschaftsstudium und zusätzlichen Erfahrungen aus zwei vermeintlich vergeblichen Semestern Informatik davon, dass sie bereits erste IT-Kenntnisse vorweisen können.

4. Ich erfülle nicht alle Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle. Bewerbe ich mich trotzdem?

Wenn im Profil einer Stellenausschreibung bestimmte Kenntnisse und Eigenschaften als „erforderlich“, „notwendig“ oder „Voraussetzung“ bezeichnet werden, können Bewerber davon ausgehen, dass sie diese Kriterien möglichst umfassend erfüllen sollten. Tun sie das nicht, wird die Bewerbung eher nicht erfolgreich sein. Ist allerdings von Attributen wie „wünschenswert“ oder „von Vorteil“ die Rede, muss der Kandidat diese nicht zwingend mitbringen, sondern kann sie sich meist auch im künftigen Job aneignen. Im Vorfeld einer Bewerbung sollte ein Absolvent genau prüfen, welche Anforderungen er erfüllt und welche nicht. Für eine Bewerbung sollte der Großteil der zentral geforderten Punkte des Stellenprofils vorhanden sein. Falls nicht, sollte der Bewerber dies im Anschreiben ansprechen und erklären, mit welchen Fähigkeiten er die fehlende Anforderung ausgleichen kann.

5. Ich soll meine Gehaltsvorstellung angeben. Wie schaffe ich es, weder zu niedrig noch zu hoch zu pokern?

Relevante Einflussfaktoren für das Gehalt sind z.B. die Branche, in dem das Unternehmen tätig ist. Aber auch das genaue Berufsfeld, die Region und die Unternehmensgröße wirken sich auf das Gehalt aus. Zum anderen hängt die Höhe des erwartbaren Einkommens von der Art der Ausbildung, dem Abschlusstitel und möglicher Berufserfahrung des Bewerbers ab. Diese Faktoren sollten Bewerber bei ihren Gehaltsvorstellungen unbedingt berücksichtigen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.