Derzeit kommt es vermehrt zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Webfonts, also von Schriftarten, die über Google eingebunden werden, auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben, Berichtet der DEHOGA-Bundesverband. In der Regel wissen der Betreiber einer Webseite gar nicht, dass auf seiner Seite Google-Webfonts verwendet werden.
Viele Web-Seiten nutzen den Google-Dienst Webfonts. Dabei werden Daten der Besucher von diesen Web-Seiten automatisch an Google übermittelt. Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) verstößt der Betreiber der Web-Seite gegen Datenschutzbestimmungen und muss gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen sich gelten lassen. Denn die Besucher der Web-Seiten müssten der Weiterleitung ihrer Daten an Google vorher einwilligen.