Fristablauf für Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: "Der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme basiert vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen. Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird.

Für die Schlussabrechnung ist jetzt nochmal die Expertise der prüfenden Dritten gefragt, damit die Unternehmen die finalen Förderbescheide erhalten können. Mein Dank gilt all den prüfenden Dritten, die den Schlussabrechnungsantrag für ihre Mandanten bereits eingereicht haben. Alle, bei denen die Einreichung noch aussteht, rufe ich auf, diese letzte Gelegenheit zu nutzen und die Schlussabrechnungen einzureichen."

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen.

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten, die damit eine zentrale Rolle im Verfahren der Corona-Wirtschaftshilfen einnehmen. Bislang sind rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden. Bis zum endgültigen Abgabetermin am 30. September 2024 stehen noch rund 300.000 einzureichende Schlussabrechnungs-Pakete aus.

Die Bewilligungsstellen der Länder haben über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie viele Stunden habe ich heute gearbeitet? Für viele Beschäftigte eine zentrale Frage. Dazu muss man aber wissen, wann die Arbeitszeit offiziell beginnt und endet. Ein Experte gibt Antworten.

Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Es gab jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Gastgewerbe als Schlusslicht.

Ihre To-do-Liste lang, Ihre Motivation aber bei null? Viele fühlen sich im Job gelangweilt, bleiben aber angesichts der kriselnden Wirtschaftslage trotzdem dabei. Wie wir neue Motivation schöpfen.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellt kein PDF-Formular der Unfallanzeige mehr als Download zur Verfügung. Die Unfallanzeige kann digital über das Extranet oder über das Serviceportal der DGUV abgegeben werden.

Tausende finden nach der Schule keinen Ausbildungsplatz, beginnen erst mal Übergangsweise Praktika oder Kurse. Viele könnten aber eigentlich direkt durchstarten, ergibt eine Befragung.

Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern melden sich häufiger krank als Beschäftigte in anderen Bundesländern. Nach Feststellungen größerer Krankenkassen belegt nun auch eine Erhebung der KKH den vergleichsweise hohen Krankenstand.

In vielen Regionen Deutschlands ist Wohnraum knapp. Arbeitskräfte und Auszubildende des Gastgewerbes sind aber auf bezahlbare Unterkünfte angewiesen. Eine Broschüre beschreibt jetzt gute Beispiele, auch aus dem Gastgewerbe, sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Die Zahl der bis Ende September 2024 abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufen ist das dritte Jahr in Folge gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,2 Prozent mehr Neuverträge. Gegenüber dem Vorpandemiejahr 2019 lagen die Vertragszahlen sogar 3,0 Prozent höher.

Bei längeren Erkrankungen zahlt nach einiger Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Dazu dürfen sich Beschäftigte aber keine Nachlässigkeit beim Thema Attest erlauben.

Ein Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.