Zoll leitet nach bundesweiter Razzia über 800 Verfahren ein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schwarzarbeits-Experten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte, waren am Donnerstag mehr als 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt hätten sie rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei Arbeitgebern habe es mehr als 700 Prüfungen von Geschäftsunterlagen gegeben. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Bereits vor Ort seien rund 340 Strafverfahren eingeleitet worden, davon mehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Weitere rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man eröffnet. In mehr als 90 Fällen sei es dabei um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegangen. 

Kontrollen ergaben weitere 1.800 Verdachtsfälle

«Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht», erklärte eine Sprecherin.

Besonders unter die Lupe nahm der Zoll Branchen, die er für besonders risikobehaftet hält, etwa das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés. Auch Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Auto-Werkstätten und Waschanlagen wurden überprüft.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. «Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch», erklärte die Sprecherin. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk. (dpa).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit - dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht.

Unsere Arbeitswelt hat ein neues gefährliches Wort. Es heißt LEISTUNG. Es ist so problematisch befrachtet, dass es kaum mehr ausgesprochen werden darf. Doch es darf nicht sein, dass die einen nur Work haben und die anderen nur Life. Wir müssen schleunigst über unser Verständnis von Leistung reden. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.