Änderungskündigung: Was steckt dahinter?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Möchte der Arbeitgeber bestehende Konditionen des Arbeitsvertrags ändern, bietet er Beschäftigten unter Umständen eine Änderungskündigung an. Das ist immer dann der Fall, wenn das Unternehmen die angestrebte Anpassung nicht auf andere Weise erreichen kann, wie das Fachportal «Haufe.de» schreibt. 

Änderungskündigungen sind gesetzlich geregelt: Der Arbeitgeber beendet dabei mittels einseitiger Erklärung das Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig an, es mit zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. 

Wichtig: Lehnt man das Angebot als Arbeitnehmer ab, bleibt es bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Stimmen Beschäftigte hingegen zu, gelten die neuen Arbeitsbedingungen laut «Haufe.de» nach Ende der Kündigungsfrist.

Direktionsrecht mit Grenzen

Eine Änderungskündigung ist den Infos zufolge aber nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen nicht ohnehin durch sein Direktionsrecht ändern könnte. Mit dem Direktions- oder Weisungsrecht kann der Arbeitgeber innerhalb des arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Rahmens den Inhalt, den Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen. 

Dieses Recht hat aber Grenzen. Dem Fachportal zufolge dürfen wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags, etwa das Arbeitsentgelt, nicht einseitig zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden. Ein Unternehmen kann einer Mitarbeiterin also zum Beispiel nicht einfach eine andere Position mit geringerer Entlohnung zuweisen. Genau hier kommt die Änderungskündigung ins Spiel.

Auch eine Änderungskündigung muss aber sozial gerechtfertigt sein. Das heißt: Die Änderung der Arbeitsbedingungen muss aus persönlichen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen unvermeidbar sein. Wer der Meinung ist, eine Änderungskündigung ist unwirksam, kann gerichtlich dagegen vorgehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung haben.

Mitarbeitende motivieren, Kreativität fördern, im Wettbewerb punkten: Es gibt gute Gründe für Firmen, am Umgang mit Fehlern zu arbeiten. Doch oft hapert es dabei. Manchmal sogar in der Führungsetage.

Bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder als Wahlhelfer - Ehrenämter sind vielfältig. Doch wie sieht es aus, wenn freiwillige Einsätze mit dem Job kollidieren? Bekommt man dann frei?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Förderung gestartet, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten. Mehr Informationen zur Förderung bei Tageskarte.

Das Ernährungsministerium hat die Kampagne „Wenn Salz, dann Jodsalz“ des Bundesernährungsministerium (BMEL) gestartet. Das Ministerium ruft damit zur verstärkten Verwendung von Jodsalz auf. Die Kampagne wurde jüngst noch einmal ergänzt um neue Infografiken sowie eine Playlist auf YouTube zur Informationsoffensive.

Erstmals seit 2016 wird wieder mehr Fleisch produziert. Marktforscher sehen veränderte Konsumgewohnheiten, aber keine Trendwende. Sie warnen: Die Fleischwirtschaft werde noch Probleme bekommen.

Schwierige Gespräche gehören zum Berufsleben – ob es um eine Gehaltsverhandlung, eine Konfliktsituation im Team oder ein Kritikgespräch mit dem Vorgesetzten geht. Viele zögern, solche Gespräche zu führen, weil sie Angst vor negativen Konsequenzen oder Zurückweisung haben. Doch das verschärft die Situation oft nur.

In den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen gesunken. Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 befand sich noch mehr als jeder fünfte Job im Niedriglohnsektor.

Kann ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigen, weil er sich im Job schlicht keine Mühe gibt? Eine verhaltensbedingte Kündigung ist an strenge Kriterien geknüpft. Wann ein Rauswurf dennoch rechtens ist.

Der Bierabsatz ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent oder 119,4 Millionen Liter gesunken, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Damit setzte sich die langfristige Entwicklung sinkender Absatzzahlen trotz der Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land als Großereignis im Sommer fort.