Muss ein Arbeitgeber Angestellte für ein Ehrenamt freistellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Am 23. Februar 2025 wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wie jedes Mal sind viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, um Stimmen zu zählen und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Nachdem die Wahl an einem Sonntag stattfindet, haben ohnehin viele frei. Aber wie sieht das für die Menschen aus, die eigentlich arbeiten müssten? Muss der Arbeitgeber sie an diesem Tag für ihren Einsatz als Wahlhelfer freistellen?

«Nein», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer freizustellen, «auch wenn es sich bei der Tätigkeit um ein sicherlich sehr anerkennenswertes und wichtiges Ehrenamt handelt», so die Anwältin.

Privates Ehrenamt: Kein Anspruch auf Freistellung

Geht es um die Befreiung von der Arbeitspflicht, müsse man grundsätzlich zwischen öffentlichen und privaten Ehrenämtern unterscheiden. Bei privaten Ehrenämtern besteht generell kein Freistellungsanspruch. Hierzu zählen etwa das Engagement im Sportverein oder das Aushelfen bei der Tafel. «Arbeitgeber können Beschäftigte natürlich nach Absprache trotzdem für ihre ehrenamtlichen Einsätze freistellen – das bleibt ihnen überlassen und ist gesetzlich nicht zwingend», so Schulze Zumkley.

Zu öffentlichen Ehrenämtern hingegen zählen zum Beispiel Mitgliedschaften im Gemeinderat oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Auch wer als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe im Gericht eingesetzt wird, nimmt ein öffentliches Ehrenamt wahr. Für solche ehrenamtlichen Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit existieren der Fachanwältin zufolge «zahlreiche Freistellungsansprüche in den einschlägigen Gesetzen».

Warum es keinen Anspruch auf Freistellung für Wahlhelfer gibt

Anders sieht es bei der Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin aus. Auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, das im Dienste der Öffentlichkeit steht, finde sich in den einschlägigen Wahlgesetzen kein Freistellungsanspruch, so die Fachanwältin: «Ohne eine solche gesetzliche Regelung verbleibt es bei der generellen Arbeitspflicht.» Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Wahltag arbeiten müssen, müssen entsprechend entweder von der Ausübung des Ehrenamts absehen oder Urlaub nehmen.

Übrigens: Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, kann für einen Einsatz als Wahlhelfer oft einen Ausgleichstag angerechnet bekommen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit - dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht.

Unsere Arbeitswelt hat ein neues gefährliches Wort. Es heißt LEISTUNG. Es ist so problematisch befrachtet, dass es kaum mehr ausgesprochen werden darf. Doch es darf nicht sein, dass die einen nur Work haben und die anderen nur Life. Wir müssen schleunigst über unser Verständnis von Leistung reden. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.