Altersdiskriminierung: Ohne Indizien keine Entschädigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer einen Anspruch auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Einstellungsprozess nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen will, muss auch Indizien vortragen, die diese überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Eine pauschale Vermutung reicht nicht aus, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ: 6 Sa 267/21).

Im konkreten Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, war einem Projektleiter zunächst aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. Im Zeugnis bestätigte ihm sein ehemaliger Arbeitgeber Leistung stets zur vollen Zufriedenheit erbracht zu haben. Wenige Monate nach der betriebsbedingten Kündigung schrieb dieser eine Stelle als «Projektleiter (m/w/d)» aus, auf die sich der damals 56-Jährige bewarb.

Nachdem er eine Absage von seinem Ex-Arbeitgeber erhalten hatte, machte er einen Anspruch auf Entschädigung geltend. Er erfülle die in der Stellenausschreibung geforderten Qualifikationen ohne weiteres überdurchschnittlich und habe die dort beschriebenen Aufgaben während seiner früheren Tätigkeit bei dem Arbeitgeber bereits jahrelang ausgeübt.

Wegen seines Alters und wegen des zeitlichen Zusammenhangs zwischen der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Stellengesuchs bestehe die Vermutung, dass er im Einstellungsprozess wegen seines Alters benachteiligt worden sei.

Indizien müssen Benachteiligung vermuten lassen

Das zunächst mit dem Fall befasste Arbeitsgericht Koblenz (AZ: 12 Ca 862/21) wies die Klage ab. Auch vor dem in zweiter Instanz befassten Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz scheiterte der Kläger.

Zwar könne das Alter ein Diskriminierungsgrund nach dem AGG sein, so das Gericht. Notwendig sei aber, dass im Streitfall der Kläger Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines im AGG genannten Grundes vermuten lassen. Sei dies der Fall, trage dann die Arbeitgeberseite die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorgelegen habe.

Im vorliegenden Fall habe der Kläger aber keine ausreichenden Indizien vorgetragen. Auch der Einwand des Klägers, dass ihn das Unternehmen nochmals hätte einladen müssen, um gegebenenfalls Änderung in seiner Persönlichkeit feststellen zu können, beziehe sich erkennbar nicht auf sein Alter. Zudem sei das Anforderungsprofil aus der Stellenausschreibung nicht vollständig deckungsgleich mit den Tätigkeitsbeschreibungen im Arbeitszeugnis des Klägers gewesen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.