Ein Arbeitgeber darf anordnen, dass Beschäftigte und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Gesundheitsschutz wiegt schwerer als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Gesichtsvisier zu arbeiten. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man die Anordnung nicht ohne weiteres umgehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg weist der DGB Rechtsschutz hin.
Im verhandelten Fall arbeitete der Kläger als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus. Im Mai 2020 hatte sein Arbeitgeber angeordnet, dass Beschäftigte und Besucher Mund-Nasen-Bedeckungen tragen sollen. Der Mann legte daraufhin ein Attest vor, das ihn pauschal von der Maskenpflicht befreite. Auch ein Gesichtsvisier lehnte er ab - und legte dafür ein weiteres Attest vor.