Arbeitgeber macht Hausbesuch bei Krankheit: Ist das erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hohe Krankenstände belasten das Team - klar. Aber darf ein Arbeitgeber häufige Krankmeldungen einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zum Anlass nehmen, mal dort zu Hause vorbeizuschauen? 

Das soll zum Beispiel beim Autohersteller Tesla in Brandenburg häufiger vorgekommen sein. Wie Tesla-Werksleiter André Thierig gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte, seien Hausbesuche nichts Ungewöhnliches – «das machen viele Unternehmen».

Unangekündigte Hausbesuche nur in Ausnahmefällen

Aber ist es überhaupt erlaubt, dass Personalchef oder Geschäftsführer plötzlich und unangekündigt vor der Haustüre stehen, wenn sich Beschäftigte krankgemeldet haben? 

Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sind unangekündigte Hausbesuche «nur unter Wahrung des datenschutzrechtlichen Rahmens» zulässig. Der Besuch müsse daher für einen berechtigten Zweck «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» sein. In der Praxis wird das der Arbeitsrechtsexpertin zufolge «allenfalls bei konkretem Missbrauchsverdacht überhaupt in Betracht kommen» - und auch dann nur, wenn nicht weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen.

Entsprechend sind Beschäftigte auch nicht verpflichtet, die Tür aufzumachen, zu Hause zu sein oder Auskünfte zu ihrer Erkrankung zu geben, wenn der Arbeitgeber unangekündigt für einen Hausbesuch auftaucht. 

Auch Anrufe nur in Einzelfällen zulässig

In aller Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einmal telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind, stellt Juristin Oberthür klar. Anrufe zu Kontrollzwecken, weil der Arbeitgeber Zweifel an der AU-Bescheinigung hegt, seien allenfalls sehr begrenzt möglich. 

In Einzelfällen können aber Ausnahmen einen Anruf rechtfertigen - denkbar sei etwa, dass jemand während der Arbeitsunfähigkeit auf dringende dienstliche Fragen antworten muss. Auch das hänge aber vom konkreten betrieblichen Interesse und der Art der Krankheit ab.

Bei Zweifeln: Kein Lohn oder Überprüfung durch Medizinischen Dienst

Welche Möglichkeiten bleiben Unternehmen nun, wenn sie den Verdacht haben, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einfach blau machen? Wo berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten bestehen, die den Beweiswert der ärztlichen AU-Bescheinigung erschüttern, könne der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer müsse dann konkret begründen, welche Krankheit bestanden und die Arbeitsunfähigkeit begründet hat.

Darüber hinaus können Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse auffordern, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis wird dem behandelnden Arzt mitgeteilt. Der Arbeitgeber bekommt das Ergebnis lediglich, wenn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der des Arztes abweicht. 

Eine Überprüfung ist Rechtsexperten zufolge etwa regelmäßig zum Beispiel dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer auffallend häufig oder immer wieder für kurze Zeit arbeitsunfähig ist - und die Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Montag oder Freitag fällt oder an solchen Tagen beginnt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.