Arbeitsmarkt im August 2023 - Schwache Konjunktur verstärkt übliche Sommerpause

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

„Die Sommerpause und die schwache Konjunktur hinterlassen ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Dennoch befindet er sich weiterhin in einer soliden Grundverfassung“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Die Arbeitslosigkeit ist im August wie in der Sommerpause üblich gestiegen und zwar um 79.000 auf 2.696.000. Verglichen mit dem August des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 148.000 höher. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen im August 2023 gegenüber dem Vormonat um 18.000 zugenommen. Damit setzt sich der durch die schwache Konjunktur bedingte Anstieg der Vormonate fort. Die Arbeitslosenquote stieg im August 2023 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im August 2023 bei 3.485.000 Personen. Das waren 207.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 94.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. August für 28.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. 

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im Mai und 144.000 im April.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Mit 45,92 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 339.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich saisonbereinigt von Mai auf Juni 2023 nicht verändert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juni nach Hochrechnungen der BA noch um 234.000 auf 34,68 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,58 Millionen Personen hatten im Juni 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 220.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,25 Millionen ausschließlich und 3,33 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Arbeitskräftenachfrage

Im August waren 771.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 116.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin zurückhaltend, auch wenn sich der Bestand gemeldeter Stellen noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau befindet. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im August 2023 um 2 auf 117 Punkte. Damit befindet sich die gemeldete Nachfrage saisonbereinigt weiter im Abwärtstrend. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 17 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

Arbeitsmarkt im August 2023 – Schwache Konjunktur verstärkt übliche Sommerpause
823.000 Personen erhielten im August 2023 Arbeitslosengeld, 86.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 3.957.000. Gegenüber August 2022 war dies ein Anstieg um 110.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2022 bis August 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 408.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das entspricht dem Vorjahresniveau. Von ihnen hatten im August 76.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 520.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, etwa ebenso viele wie vor einem Jahr. 177.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im August noch in Bewegung. Bis zum Bilanzstichtag am 30.09.2023 werden sich deshalb die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und die der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber noch deutlich reduzieren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.