Arbeitsmarktzulassung wird digitaler

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

 Ab sofort muss die "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (EzB) im Rahmen der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit im eService nicht mehr zusätzlich ausgestellt werden. Es reicht aus, wenn Arbeitgeber das PDF-Dokument mit der Zusammenfassung des digitalen Antrags zusammen mit der digitalen Kopie der Vorabzustimmung der BA an den zukünftigen Arbeitnehmer weiterleiten. Dieser kann das Dokument dann zur Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland weiterleiten. Dadurch entfallen Postlaufzeiten und die digitale Antragsbearbeitung wird erleichtert.

Die langen Verfahrensdauern für Visa und Aufenthaltstitel sind einer der größten Kritikpunkte des DEHOGA in Zusammenhang mit der notwendigen Arbeits- und Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten. Der jetzt erfolgte Schritt in Richtung einer durchgehenden Digitalisierung des Verfahrens ist ein hilfreicher Mosaikstein Richtung Beschleunigung. Ab November 2025 geht es dann noch einen Schritt weiter: Dann können die Auslandsvertretungen die EzB direkt über das Ausländerzentralregister abrufen, der Zwischenschritt über den Arbeitnehmer entfällt. Alternativ zum eService kann die Vorabzustimmung auch weiterhin per Post oder per E-Mail beantragt werden.

Vorabzustimmungen der BA spielen im Gastgewerbe insbesondere bei der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung und bei Azubis aus Drittstaaten eine Rolle.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.