Arbeitsrecht: Anspruch auf Teilzeit

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Angestellte können nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit verringern, selbst wenn der Chef das ganz und gar nicht möchte. Das Erfurter Bundesarbeitsgericht machte in einem Urteil deutlich, dass Eltern hintereinander auch mehrere Anträge auf Teilzeit stellen dürfen.

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