Melden sich Minijobber, die gesetzlich versichert sind, arbeitsunfähig, gilt auch für sie neuerdings in den meisten Fällen: Sie müssen ihrem Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr bringen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin.
Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - dem eAU-Verfahren - rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Minijobber elektronisch bei den Krankenkassen ab. Die Minijobber erhalten wie alle gesetzlich Krankenversicherten vom Arzt also nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre eigenen Unterlagen.