Arbeitsweg: Dürfen Unternehmen Mitarbeitern das Verkehrsmittel vorschreiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Unternehmen hat neue Nachhaltigkeitsziele ausgerufen und möchte, dass Beschäftigte künftig mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Ist eine solche Vorschrift legitim?

«Nein, der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht vorschreiben, wie sie von ihrem Wohnsitz zur Arbeit kommen», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitsweg zähle nicht zur Arbeitszeit, dementsprechend können Arbeitgeber hier in der Regel auch keine Vorgaben machen.

Laut Peter Meyer seien zwar verschiedene Szenarien denkbar, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg vorgegeben bekommen könnten. «Vielleicht soll jemand den mit Werbung bedruckten Dienstwagen nutzen oder aus Gründen der Nachhaltigkeit mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren - in der Praxis kommt sowas aber kaum vor», sagt der Fachanwalt.

Keine Parkplätze am Firmensitz?

Auch indirekt können Arbeitgeber Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels nehmen - etwa, indem sie keine Parkplätze vor Ort zur Verfügung stellen. «Dazu ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, wenn der Firmensitz auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.» Die Suche nach einem Stellplatz liegt dann in der Verantwortung der Beschäftigten, wenn sie weiter mit ihrem privaten Pkw zur Arbeit kommen möchten.

Ist die Arbeitsstätte aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sieht das Meyer zufolge schon wieder anders aus. Dann müssen Arbeitgeber in der Regel entweder Parkplätze am Firmensitz für die Beschäftigten zur Verfügung stellen - oder selbst einen Shuttleservice oder ähnliches einrichten.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.