Arbeitszeitbetrug: Wann eine Verdachtskündigung möglich ist

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht immer ist ein Beweis notwendig: Auch der dringende Verdacht einer Manipulation an der Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 5 Sa 128/22), über das der Bund-Verlag berichtet.

Im konkreten Fall arbeitete der Beschäftigte einer Behörde in der Regel in seiner Dienststelle. Für mobiles Arbeiten benötigte er die Zustimmung seiner Führungskraft.

Nachdem dieser aufgefallen war, dass der Beschäftigte trotz Vollbeschäftigung häufig später zur Arbeit erschien, als sie, und den Arbeitsplatz früher verließ, prüfte sie seine Zeiterfassung. Dabei waren Abweichungen zwischen den teilweise über eine Online-Zeiterfassung registrierten und den von der Teamleiterin beobachteten Arbeitszeiten in der Dienststelle festzustellen - und zwar an Tagen, an denen der Beschäftigte mangels Absprache mit der Teamleiterin nicht mobil arbeiten konnte.

Der Arbeitgeber kündigte dem Beschäftigten daraufhin mit Zustimmung des Personalrats - und begründete dies mit dem Verdacht eines Arbeitszeitbetrug. Der Beschäftigte bestritt diesen. Seine Klage auf Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses blieb allerdings auch in zweiter Instanz ohne Erfolg (Vorinstanz Arbeitsgerichts Stralsund, Az.: 11 Ca 64/22).

Hat sich ein Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause aus im Zeiterfassungssystem eingebucht, die Arbeit aber erst später im Dienstgebäude aufgenommen, könne der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung eine Kündigung rechtfertigen, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Einen Beweis für den Arbeitszeitbetrugs brauche es letztlich nicht.

Bloße Vermutungen genügen nicht

Allerdings gilt auch: Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dem Gericht zufolge für eine Kündigung nicht aus. Der Verdacht müsse auf konkreten, vom Kündigenden darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Tatsachen beruhen. Dies sah das LAG in dem konkreten Fall gegeben.

Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, könne das zudem an sich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Entscheidend dabei: der mit der Pflichtverletzung verbundene schwere Vertrauensbruch. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie isst einen Salat, er packt sich Fleisch auf den Teller: So ein Anblick dürfte vielen Menschen vertraut sein. Eine Forschergruppe hat sich angeschaut, in welchen Ländern dieses Verhalten anzutreffen ist.

39 Prozent der deutschen Unternehmen planen, ihre Investitionen in Geschäftsreisen im Jahr 2024 zu erhöhen – trotz steigender Reisekosten und wirtschaftlicher Einschränkungen. 40 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionen zu reduzieren.

Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Wissenswertes für Gastronomen und Hoteliers hat der DEHOGA Bundesverband zur EM aufbereitet.

Fleischersatzprodukte werden immer beliebter, der Fleischkonsum sinkt. Ob man mit dem Ersatz gesünder isst, wollten Verbraucherschützer wissen und machten den Check. Die Ergebnisse schmecken nicht jedem.

Die Tristar-Hotels sind der beliebteste Arbeitgeber in der Hotellerie. Die Zeit Verlagsgruppe hat in Kooperation mit Kununu ein Ranking erstellt, das auf den Bewertungen der Plattform fußt. Valora liegt in der Gastronomie „vorne“. Weitere Hotel- und Gastromarken sowie Hotels wurden ausgezeichnet. Insgesamt ist die Branche in dem Ranking stark unterrepräsentiert.

Die Inflation hat das Leben deutlich verteuert. Viele Arbeitgeber federn das etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten profitieren. Auch beim Urlaubsgeld geht eine Mehrheit leer aus.

Wer das eigene Smartphone nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und was Steuerzahler dabei beachten sollten.

Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz? Einer Umfrage zufolge sinkt die Lebenszufriedenheit der Arbeitnehmer in Deutschland im weltweiten Vergleich. Gleichzeitig bleibt das Stresslevel hoch.

Vinotheken, Online-Händler und Supermärkte führen Weine aus Südafrika, doch worauf sollte man beim Kauf achten? Ein Winzer und ein Sommelier vom Kap mit Tipps und Ideen für Food-Kombinationen.

Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld jedoch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig.