Streikt Bahnpersonal, stellt sich für viele Beschäftigte die Frage: Muss ich trotz ausfallender Züge pünktlich im Betrieb erscheinen?
In der Regel ja. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. «Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld.»
Auch eine Abmahnung ist möglich, wenn man gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommt - zumindest wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Denn in dem Fall könne man in der Regel erwarten, dass Arbeitnehmer sich darüber informieren und andere Verkehrsmittel wählen, so Bredereck. Und zwar auch dann, wenn ihnen dadurch höhere Kosten entstehen, etwa weil sie das Auto nehmen müssen.
Der Fachanwalt gibt allerdings zu bedenken, dass die Kosten für alternative Verkehrsmittel im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden. «Dass eine Putzkraft ein Taxi nimmt, um zur Arbeit zu kommen, könnte etwa unverhältnismäßig sein», sagt Bredereck.