Auswertung: Gastgewerbliche Ausbildungsvergütungen im Wettbewerb attraktiver

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Erhebungen zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in 2023 veröffentlicht. Wichtigstes Ergebnis für die Branche nach den Auswertungen dieser Daten durch den DEHOGA: Die gastgewerblichen Ausbildungsvergütungen bräuchten sich, so der Verband, sich nicht zu verstecken. Demnach lagen die Azubi-Vergütungen - lagen im Durchschnitt über alle drei Ausbildungsjahre hinweg je nach Ausbildungsberuf zwischen 1.011 Euro und 1.093 Euro monatlich und damit im Durchschnitt aller Berufe. Der lag deutschlandweit bei 1.066 Euro. Für Auszubildende in Westdeutschland ergab sich mit 1.068 Euro ein leicht höherer Durchschnittswert als für ostdeutsche Auszubildende mit 1.042 Euro.

Ein noch genauerer Blick beweise, laut DEHOGA, die Wettbewerbsfähigkeit weiter. In den meisten Handwerksberufen, die von der Vorbildung der Azubis her dem Gastgewerbe gut vergleichbar sind, liegen die Vergütungen deutlich darunter. So verdienten z.B. Tischler-Lehrlinge durchschnittlich 890 Euro und Kraftfahrzeugmechatroniker 975 Euro. Aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Tarifabschlusses im letzten Jahr verzeichnete die Bäcker-Ausbildung einen deutlichen Sprung von 782 Euro auf 970 Euro und gehört damit nicht mehr zu den Berufen mit besonders niedrigen Vergütungen – liegt allerdings immer noch deutlich unter den Gastgewerbe-Ausbildungen. Kaufleute im Einzelhandel verdienen mit 1.064 Euro etwa genauso viel wie unser Branchennachwuchs. Den Schnitt nach oben treiben Berufe Milchtechnologe mit 1.307 Euro und Zimmerer mit 1.264 Euro.

Insgesamt sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland 2023 im Vergleich zum Vorjahr im bundesweiten Durchschnitt um 3,7 Prozent gestiegen. Der Anstieg hat sich damit etwas abgeschwächt und lag gleichauf mit der allgemeinen Preissteigerung. Sonderzahlungen, die es vielfach auch für Azubis gab (Stichwort Inflationsausgleichsprämie) sind dabei allerdings nicht mit eingerechnet. Insgesamt erhielten etwa zwei Drittel der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, 2023 eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1.000 Euro. Bei rund 10 Prozent der Auszubildenden lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2023 unterhalb von 850 Euro. Am höchsten lagen die Ausbildungsvergütungen mit durchschnittlich 1.128 Euro im öffentlichen Dienst.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.