Bekifft zur Arbeit - Kann der Arbeitgeber Drogenchecks anordnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Die klare Antwort laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.

Das kann passieren, wenn man bekifft zur Arbeit kommt

Grundsätzlich gilt jedoch: Auf dem Betriebsgelände können Arbeitgeber den Konsum von Alkohol und Drogen untersagen. Sie können zwar nicht kontrollieren, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit konsumieren, aber: «Arbeitnehmer dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen oder in einem Zustand zur Arbeit kommen, in dem sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder womöglich sogar andere gefährden, was zum Beispiel bei Maschinenbedienung der Fall sein kann», so Schulze Zumkley.

Der Arbeitgeber kann bei Verdacht auf Drogeneinfluss außerdem Indizien sammeln und den Mitarbeiter darauf ansprechen - denkbar sind etwa Ausfallerscheinungen oder glasige Augen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dann fragen, ob sie freiwillig einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen.

Glasige Augen und Co.: Ohne Entgelt nach Hause?

Lehnen Beschäftigte einen Test ab, muss sich der Arbeitgeber laut Schulze Zumkley entscheiden, ob er den Betreffenden nach Hause schickt, die Entgeltzahlung für diesen Zeitraum verweigert und gegebenenfalls eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht - oder ihn trotz Verdacht weiterarbeiten lässt.

Entscheidet der Arbeitgeber sich fürs Nachhause-Schicken, können Arbeitnehmer später geltend machen, nicht berauscht gewesen zu sein, den Lohn einfordern oder gegen die Abmahnung oder Kündigung vorgehen. Ein Gericht muss dann klären, ob die Maßnahmen des Arbeitgebers gerechtfertigt waren, so Schulze Zumkley.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei längeren Erkrankungen zahlt nach einiger Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Dazu dürfen sich Beschäftigte aber keine Nachlässigkeit beim Thema Attest erlauben.

Ein Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.

Pflicht, Freizeit oder Kompromiss? Weiterbildungen im Job werfen oft Fragen auf: Was ist erlaubt, wann zählt die Zeit als Arbeitszeit – und wer zahlt für den Kurs?

Die Urlaubsplanung für 2025 steht an, und viele Reisende fragen sich, ob sie ein exotisches Ziel ins Auge fassen sollen. Hilfe bietet hier die „Travel Risk Map“, die jährlich herausgegeben wird und Länder nach Sicherheitsrisiken einstuft.

Viele Beschäftigte nutzen das Homeoffice gerne mal dafür, einen kurzen Erholungsschlummer einzulegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Krankenkasse Pronova BKK nach einer Online-Umfrage.

In der Wirtschaftskrise melden immer mehr Unternehmen Insolvenz an. Die meisten in den Branchen Verkehr und Lagerei, Bau und Gastgewerbe. Auch zum Jahresende steigt die Zahl kräftig. Für 2025 erwarten Experten nichts Gutes.

Der Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kommt im Rahmen des Verbraucherschutzes ein hoher Stellenwert zu. Ein Leitfaden der Länder verfolgt das Ziel, eine schnellstmögliche Information der Öffentlichkeit sicherzustellen.

Im Gehaltsreport zeigt Stepstone jährlich, was Deutschland verdient. Für den diesjährigen Report wurden erstmals über eine Million Gehaltsdaten von der Jobplattform analysiert. Schlusslicht ist mal wieder das Gastgewerbe.

Wenn Paare zusammenarbeiten, wird die Trennung von Beruf- und Privatleben schnell zur Mammutaufgabe. Was das Leben von Unternehmerpaaren leichter machen kann.

Neues Jahr, neue Trends: Wird der Dry January nun aufs ganze Jahr ausgeweitet? Welche Farbe ist «in»? Essen wir nun alle ganz viele Gurken? Und wohin reisen Trendsetter eigentlich?