Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gesprochen: Wer auf Bewertungsportalen anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben. Geklagt hatte ein Arzt aus Schwäbisch-Gmünd. Einer seiner Patienten hatte im Netz Lügen über seine Praxis verbreitet. Es dürfe nicht sein, dass jemand derartige Vorwürfe erhebe, ohne seine Identität preiszugeben, so der Anwalt des Klägers. Die Richter sahen das jedoch anders.