Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Erbschaftssteuer für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Wie Spiegel-online berichtet, störe es die Richter, dass Erben von Betrieben bisher kaum Abgaben zu zahlen hätten. Es sei nicht anzunehmen, dass die Steuer eine Fortführung geerbter Betriebe gefährde, so der BFH. Daher sei nach Ansicht der Richter das seit 2009 geltende Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz im Kern verfassungswidrig, da Unternehmen begünstigt würden.