Bis wann muss ein Dienstplan erstellt sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Frühschicht, Spätschicht, Wochenenddienst? Für Beschäftigte, die in einem Schichtsystem arbeiten, ist der Blick auf den Dienstplan gang und gäbe. Schließlich legt er fest, wann sie jeweils arbeiten müssen. Doch wie lange im Voraus muss dieser eigentlich erstellt werden?

Die Sache ist kompliziert. Denn: «Für die Erstellung von Dienstplänen gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Ausgangsbasis für deren Erstellung sei das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach Paragraf 106 Gewerbeordnung. Dieses muss der Arbeitgeber nach billigem Ermessen ausüben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heißt das Bredereck zufolge: Der Arbeitgeber muss auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen - soweit dem keine betrieblichen Gründe oder berechtigten Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. «Dem entspricht nur ein frühzeitig und verlässlich erstellter Dienstplan», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Im Einzelfall bleibt hier aber vieles unklar.»

 

Info muss spätestens vier Tage vorher kommen

Zwar gibt es keine klare gesetzliche Frist, bis wann ein Dienstplan erstellt sein muss. Spätestens vier Tage vor ihrem jeweiligen Dienst müssen Arbeitnehmer aber über diesen informiert werden. Diese Frist leite die Rechtsprechung aus Paragraf 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz her, so Bredereck.

Sind Änderungen am Dienstplan notwendig, müssten diese vom Arbeitgeber ebenfalls vier Tage vor dem jeweiligen Dienst angekündigt werden. Nur in dringenden Fällen könne der Arbeitgeber davon abweichen. «Das gilt zum Beispiel, wenn plötzlich und unvorhersehbar andere Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen», erklärt der Fachanwalt.

Übrigens: Haben Arbeitnehmer mit Blick auf den Dienstplan Änderungswünsche, sollten sie dem Arbeitgeber diese im Rahmen der hierfür betrieblich vorgesehenen Fristen mitteilen, rät Alexander Bredereck. Und zwar im eigenen Interesse am besten so früh wie möglich. Gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Fristen hierfür gibt es allerdings nicht. Grundsätzlich gilt: Ein auf dem üblichen Weg bekannt gegebener Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.