Booking.com verlangt kostenfreie Stornierungen von Hotels

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen des Coronavirus versucht Booking.com, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt in einer Nachricht, die „Liebe Partner“, nach der Absage einer Buchung erhielten, die kostenfreie Stornierung der Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen. Hotelier Marco Nussbaum verlangt nun die Senkung der Kommissionen.

Booking beruft sich bei seiner Entscheidung auf „Forced Circumstances“. Im Deutschen würde wohl der Begriff der „höheren Gewalt“ zutreffen, der die Forderungen des Unternehmens untermauern soll. Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte. Im Falle der kostenfreien Stornierung erstattet Booking dann bereits gezahlte Kommissionen zurück.

+++ AKTUELL: Der Hotelverband Deutschland sagt, es bestehe kein pauschaler Rechtsanspruch (weder der Gäste, und schon gar nicht von Booking.com), Hotelzimmer kostenlos zu stornieren, nur weil der Gast sich auf den ‚Coronavirus‘ berufe. Führende Hotel-Manager üben scharfe Kritik. 
Mehr dazu in einem neuen Artikel bei Tageskarte +++
 

Prizeotel-Gründer Marco-Nussbaum reagiert verärgert. „Erneut wird massiv in die unternehmerische Freiheit der Hotels eingegriffen. Die Argumentation von booking.com ist einfach nur heuchlerisch und entspricht auch keiner rechtlichen Grundlage. Es geht ihnen nicht um ihre Partner, sondern einfach nur um ihr eigenes Image. Der Aktienkurs notiert mittlerweile über 30 Prozent unter dem Allzeithoch und das Ende der Talfahrt scheint noch nicht erreicht.

Wenn man sich schon so „partnerschaftlich“ verhalten will, warum verzichtet man für einen bestimmten Zeitraum dann nicht auf 50 Prozent der Kommissionen, um so seine wirklichen Partner, die Hotels, in dieser schweren Zeit zu unterstützen? Bei einer Umsatzrendite von 32,29 Prozent im Jahre 2019 - wovon Hotels nur träumen können - sollte das sicherlich möglich sein.

Booking.com mag vielleicht die Kontrolle über die Nachfrage haben, aber die Hotellerie kontrolliert das Angebot. Insolvenzen und Schließungen von Hotels kann somit auch nicht im Interesse von booking.com sein.  Dieses Beispiel zeigt hervorragend auf, dass die Hotelverbände gut daran tun die „Partnerschaft“ von booking.com und den Hotels auf Augenhöhe zurückzubringen."

„Raten kann man nur jedem Hotelier genau dieser Aufforderung NICHT nachzukommen. Höhere Gewalt ist bis heute nicht festgestellt, zumindest ist dafür kein Rechtsrahmen geschaffen. Kulant mit seinen Gästen und Direktbuchern umzugehen und Anreize für zukünftige Buchungen zu schaffen, ist das was die meisten Hoteliers jetzt tun und tun müssen“, sagt Thomas Edelkamp, CEO der Romantik-Hotels.

Der Hotelier Haakon Herbst kommentiert auf Facebook „[...] früher hätte es da einen Verband gegeben, der über Nacht 20 Ketten solidarisiert hätte und hinter denen sich alle anderen hätten verstecken können... Das ist aber Geschichte. Wir werden nun alleine kämpfen[...]“

 

Erst gestern hatte die Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG) bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigten Finanzprognosen für das erste Quartal 2020 aufgrund der sich verschlechternden Situation durch den Ausbruch des COVID-19-Virus nicht wird halten können. „Wie wir bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal am 26. Februar 2020 erklärt haben, ändern sich die Umstände des COVID-19-Ausbruchs rapide […] Da sich die Situation verschlechtert hat und die negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Reisen insbesondere in ganz Europa und in Nordamerika zugenommen haben, seit wir den Ausblick bereitgestellt haben, haben wir beschlossen, den Ausblick zurückzuziehen. Angesichts der sich schnell entwickelnden Situation sind wir derzeit nicht in der Lage, die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf unsere künftigen Finanzergebnisse zuverlässig zu quantifizieren“, erklärte Glenn D. Fogel, President und Chief Executive Officer von Booking Holdings.

Was die Umbuchung von bereits gebuchten Übernachtungen angeht, haben Hotelmarken ihre Regeln inzwischen angepasst. Althoff bietet eine kostenfreie Umbuchung an. Der Hotelier Thomas Althoff  in einer „persönlichen Nachricht“ an seine Kunden: „Bei den Standorten der Althoff Collectino-Hotels - und Ameron Hotels ist aktuell bei Reisen kein Grund zur Sorge gegeben. Dies gilt für alle unsere Standorte in Deutschland, der Schweiz, St. Tropez und London. Keine Behörde hat in den entsprechenden Ländern Reisewarnungen herausgegeben. Wir tun in den Hotels alles, unsere bereits hohen Hygiene-Standards noch zu übertreffen.

Um Ihnen die Entscheidung für einen Aufenthalt in meinen Hotels noch leichter zu machen habe ich unsere Mitarbeiter gebeten, die Stornierungsbedingungen zu modifizieren: Bei allen Buchungen, die Sie vom 9.3. bis zum 31.3.2020 in unseren Hotels über unsere Reservierungsabteilungen oder auf unserer eigenen Website tätigen, ist eine kostenlose Umbuchungsoption eingeschlossen. Dies soll Ihnen die Sicherheit geben, mit Gelassenheit Ihrer individuellen räumlichen Bewegungsfreiheit nachzukommen.

 Tui 

Tui bietet kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für Neubuchungen bis 18. April an. Diese Regelung gilt für alle Reisen, die bis zum Ende Sommersaison am 31. Oktober angetreten werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Urlauber bis 30. April entscheiden müssen, ob sie ihre Reise antreten wollen oder nicht – auch wenn der Urlaub beispielsweise in den Sommerferien stattfinden soll. Die Stornoregelung gilt nicht für XTUI-Angebote und Buchungen von Linienflügen.

Alltours 

Hier gilt die Storno-Regelung für Neubuchungen bis zum 30. April. Sie umfasst sämtliche Reisen bis zum 31. Oktober. Alltours schränkt die geänderten Stornobedingungen allerdings auf Buchungen für Alltours Flugreisen ein. Die Marken Alltours-X und Byebye sowie Buchungen mit Linienflügen seien davon ausgeschlossen.

Der-Touristik 

bietet kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit für alle Neubuchungen bis 30. April an, teilte der Reisekonzern gestern mit. Zum Unternehmen gehören die Reiseveranstalter Dertour , ITS, Jahn Reisen , Meiers Weltreisen und ADAC Reisen. Die kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit betrifft alle Neubuchungen zwischen dem 2. März und 30. April. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum Reisezeitraum 31. Oktober. Bei DER Touristik müssen Urlauber ihre Reiseabsage bis spätestens 14 Tage vor Abreise melden, um von der kostenlosen Stornierung oder Umbuchungsmöglichkeit profitieren zu können.

FTI 

Für alle Neubuchungen bietet die FTI Group eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit an. Die Regelung gilt für Neubuchungen bis 18. April und für den Reisezeitraum bis einschließlich 31. Oktober. Die Buchung kann bei einer kurzfristigen Reise bis 14 Tage vor der Abreise kostenlos storniert werden. Ansonsten muss der Reisende sich bis zum 30. April entscheiden, ob er die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung gilt für Reisen der Veranstaltermarken FTI Touristik , 5vorFlug und BigXtra. Ausgenommen davon sind Datamixx-Reisen, mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Hotel-Buchungen über Bettenbanken sowie Buchungen mit Eintrittskarten.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.