Bundesrichter sagen Ja zu digitaler Gehaltsabrechnung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer sollten sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf einen verstärkten Trend zu elektronischen Gehaltsabrechnungen einstellen. Im Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können. «Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule», sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel bei der Urteilsverkündung. 

Hinter dem Fall aus dem Einzelhandel steht die grundsätzliche Frage: Dürfen Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden? Ja, sagten die Bundesarbeitsrichter. Immer mehr Unternehmen aller Branchen richteten solche digitalen Mitarbeiterportale ein, sagen Fachleute. 

Arbeitgeber muss Rechner bereitstellen 

Die Supermarktverkäuferin der Edeka-Gruppe bestand mit ihrer Klage auf einer Abrechnung in Papierform und argumentierte, sie habe keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte sie damit Erfolg, nicht aber in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.

Nach der Gewerbeordnung seien Arbeitgeber verpflichtet, eine «Abrechnung in Textform zu erteilen». Das Gesetz werde auch mit einer digitalen Abrechnung, die elektronisch in einem Postfach abgerufen werden kann, erfüllt, sagte Kiel. Arbeitnehmer ohne entsprechende Technik sei der Zugang zu den Daten und das Ausdrucken von Abrechnungen im Betrieb zu ermöglichen. Das sei im Fall Edeka geschehen. 

Bei dem Einzelhändler mit insgesamt mehr als 410.000 Beschäftigten wurde die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt. Das Landesarbeitsgericht soll nun die Zuständigkeiten verschiedener Betriebsräte klären. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Minijobber in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht zugenommen. Die meisten arbeiteten im Handel und in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgten Minijobber im Gastgewerbe.

Den Arbeitgeber überzeugt, den Job bekommen und schon geht es los mit der Probezeit. Doch was macht man, wenn man dann freie Tage braucht? Hat man in der Probezeit schon Urlaubsanspruch?

Homeoffice, Hamsterkäufe, PCR-Tests. Ab März 2020 werden alle diese Dinge für die Menschen in Deutschland zum Alltag. Mit dem ersten Lockdown ändert sich plötzlich alles.

Tarifverdienste in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 um 4,8 Prozent höher als im Vorjahr. Die vergleichsweise geringe Veränderung im Gastgewerbe ist dabei auch im Zusammenhang mit dem hohen Anstieg im Jahr 2023 zu bewerten. 

Aktuell beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von Reisen die Gerichte in Deutschland. Um hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der Deutsche Reiseverband ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes Instrument, wenn es um flexible Arbeitszeiten geht. Auch wenn das Prinzip einfach klingt, steckt dahinter oft ein komplexes System mit vielen Varianten und rechtlichen Feinheiten. Worauf Sie achten sollten.

Die wirtschaftliche Stimmung ist mies, aber die Beschäftigten haben deutlich mehr Geld in der Tasche. Da gleichzeitig die Verbraucherpreise nicht mehr so schnell klettern, bleibt mehr für den Konsum.

Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland weniger Wein konsumiert. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilte, sank die Menge des eingekauften Weins um vier Prozent und der damit erzielte Umsatz um fünf Prozent. Weine aus den deutschen Regionen waren noch etwas stärker von dieser Entwicklung betroffen.

Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals wird im Internet zu Anschlägen aufgerufen. Für die Polizei in Köln geht es bei diesen Aufrufen vor allem darum, die Bevölkerung zu verunsichern.

Steht «hergestellt in Italien» oder «in Italien produziert» auf der Dose mit Schältomaten, klingt das nach italienischen Früchten. Doch solch ein Hinweis bedeutet erst mal nur, dass die Tomaten in Italien verarbeitet wurden – und nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW.