Corona: Kein Recht auf kostenlose Stornierung von Hotels in Deutschland

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Urlauber können ein gebuchtes Hotel in Deutschland wegen der Coronakrise nicht ohne weiteres kostenlos stornieren. «Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche.

Allerdings ist es derzeit angeraten, private Reisen zu unterlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. «Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln», rät die Juristin. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.»


[AKTUELL +++ Kurzarbeit und Coronavirus: DEHOGA antwortet auf die wichtigsten Fragen +++
Die Große Koalition hat Verbesserung beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Aber welche Betriebe erhalten überhaupt Kurzarbeitergeld? Wie werden Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Katalog gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen.]


Die jüngsten Entwicklungen haben das fast unmöglich gemacht. Am Montag wurde ein Beschluss von Bundesregierung und Bundesländern bekannt, dass Übernachtungsangebote in Deutschland nur noch zu «notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken» zur Verfügung stehen dürfen. Damit sind Urlaubsreisen im eigenen Land mit Übernachtungen zum Beispiel in Hotels nicht mehr machbar. Wie lange diese Situation so bleiben wird, lässt sich noch nicht sagen.

Die Inseln der Nord- und Ostsee zum Beispiel wurden für Touristen bereits gesperrt. Dutzende andere Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch mehrere Nachbarländer haben ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. Große Reiseveranstalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetrieb im März weitgehend eingestellt, Fluggesellschaften haben ihre Flugpläne drastisch zusammengestrichen.

Inwieweit Veranstalterreisen in den Osterferien stattfinden könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlich beantworten, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalterreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenheiten, würde auch Entscheidungen neu gefällt.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtigen Amtes (AA) heißt. «Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.»

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgten teils ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. «Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann», rät das AA.

Sollte ich überhaupt noch versuchen zu verreisen?

Nach Ansicht von Gesundheitsexperten kommt es derzeit vor allem darauf an, Sozialkontakte möglichst zu vermeiden. Nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Coronavirus noch eindämmen. Es ist gut möglich, dass dies auch mit Blick auf Ostern noch gelten wird.

Tui zum Beispiel will mit der vorübergehenden Aussetzung von Reisen nach eigener Aussage «einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten, die Auswirkungen der Verbreitung des COVID-19 abzuschwächen», wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. 

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlaub zurück?

Pauschalurlauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin.

Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen gilt: «Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Dies gilt für Reisen ins Ausland ebenso wie für Buchungen an Orten innerhalb Deutschlands.

Es könne jedoch manchmal zu Streitigkeiten kommen: «Urlauber müssen sich darauf einstellen, dass der Eigentümer nicht immer sofort das Geld zurückzahlt.» Viele Anbieter zeigen sich allerdings kulant: So bietet etwa Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten. 

Wie gehe ich mit meiner individuellen Hotelbuchung in Deutschland um?

Juristin Fischer-Volk rät dazu, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.» Aber: «Wenn das Hotel irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten käme, geht der Gutschein in der Insolvenzmasse auf. Das Geld ist dann zumeist weg.»

Urlauber sollten sich klarmachen, dass die Situation absolut außergewöhnlich ist: «In diesen Zeiten, wo alle von der Coronakrise betroffen sind, sollte man keine unrealistischen Vorstellungen haben, was die Durchsetzung von Reiserechten betrifft», sagt Fischer-Volk. «Alle Seiten müssen mit Verlusten rechnen. Kaum jemand wird von Einbußen verschont bleiben.» ​

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?