Corona-Krise: Schweizer Unternehmen erhalten bis zu 500.000 Franken ohne Prüfung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Schweiz beschließt Sofortmaßnahmen, um Unternehmen zu retten, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden. Zahlungsunfähige Firmen sollen schnellstmöglich mit Geld versorgt werden. „Alle, die finanzielle Probleme haben, kommen ab nächstem Donnerstag an Geld", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Wer Geld brauche, solle zu seiner Hausbank gehen können und bis zu 500.000 Franken ohne weitere Prüfung erhalten.

Mit den Kreditbeträgen bis zu 500.000 Franken sollte, nach Ansicht des Bundesrats, 90 Prozent der von der Covid-19-Krankheit betroffenen Unternehmen im Land geholfen sein.

"Jeder bekommt diesen Monat seinen Lohn", sagte Bundesrat Maurer. Der Bundesrat habe dafür die Voraussetzungen geschaffen. Der Bund müsse für die Maßnahmen etwas mehr Schulden machen, so der Finanzminister. Die Verschuldung finde gegenüber dem Ausgleichsfonds statt. 

Der Bundesrat schreibt: „Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen CHF dürften über 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäß Überbrückungskredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgenössischen Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächste Woche verabschiedet und veröffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche können erst ab dann beantwortet werden.“

GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, begrüsst die neuen Massnahmen und würdigt das entschlossene Handeln des Bundesrates zur Unterstützung der Wirtschaft und von gefährdeten Branchen, zu denen das Gastgewerbe mit seinen gegen 30'000 Betrieben und rund 260'000 Mitarbeitenden zählt. Positiv sind insbesondere diverse Verbesserungen bei der Kurzarbeit sowie die Direkthilfen an Selbständigerwerbende.

"Wir begrüssen die Massnahmen des Bundesrates", kommentiert GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer in einer ersten Reaktion die neuesten Entscheide. "Sie sind ein Lichtblick am Horizont und werden den vielen KMU im Gastgewerbe übers Erste hinweg helfen. Vor allem Kleinstunternehmer können auf rasche Liquidität hoffen, die sie bitter nötig haben."

Mit seinen Taten beweise der Bundesrat, so Casimir Platzer weiter, dass er verstanden habe, wie dringend die wirtschaftliche Soforthilfe sei. "Unsere Forderungen wurden erhört; wir zählen nun auf die versprochene Klarheit und auf eine unbürokratische, rasche Umsetzung."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.