Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen - oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?
«Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Unter einer Bedingung: Dass er seiner Fürsorgepflicht weiter nachkommt. «Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht», so Schipp. Also: Wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird, etwa. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.