Darf der Arbeitgeber geplanten Urlaub wieder streichen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon lange den Urlaub geplant, und plötzlich möchte die Führungskraft Urlaubstage zurückziehen? Vielleicht wegen Unterbesetzung oder weil im Unternehmen eine besonders arbeitsintensive Zeit bevorsteht? Für Beschäftigte ist das ärgerlich. Aber ist das eigentlich rechtens? 

Erst einmal nicht: «Wenn der Arbeitgeber den Urlaub abgesegnet hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann», sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. 

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann.

  1. Fehlender Urlaubsanspruch: Sollte der Urlaub fälschlicherweise gewährt worden sein, obwohl der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Urlaubsanspruch mehr hatte, etwa aufgrund einer Verwechslung oder Täuschung über den Resturlaub, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Schulze Zumkley zurücknehmen.
  2. Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss der Fachanwältin zufolge jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird.
  3. Extremfälle: In extremen Ausnahmefällen, wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, könnte ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin. Allerdings gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, die dies eindeutig bestätigt. Solche Fälle kommen in der Praxis äußerst selten vor und sind umstritten.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.

Der DEHOGA hatte in der Vergangenheit wiederholt über unwirksame Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“ berichtet. Dank der Hinweise von Arbeitgebern aller Branchen sind mittlerweile weitere mutmaßliche Ärzte namentlich bekannt, die Bescheinigungen ausstellen sollen.

In Deutschland sind die Chancen für ausländische Arbeitnehmer gestiegen, dass ihre beruflichen Abschlüsse anerkannt werden. Gut zwei von drei positiv entschiedenen Anerkennungsverfahren drehen sich um medizinische Berufe.

Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. In einem der vorliegenden Fälle wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet.

In Deutschland waren 25- bis 64-Jährige mit mittlerem Bildungsabschluss im Jahr 2023 deutlich häufiger erwerbstätig als im OECD-Durchschnitt. Die höchsten Quoten für Personen mit mittlerem Bildungsstand wiesen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auf.

In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette trotzdem funktionieren, verrät die BGN.

Heftige Erkältung oder Magen-Darm-Infekt - wer zu krank ist, um zu arbeiten, kann sich krankschreiben lassen. Dafür muss man sich nicht unbedingt ins Wartezimmer seines Arztes schleppen.

Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?