Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?
«Ob ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen darf, hängt von der Art der Tätigkeit und den rechtlichen Vorgaben ab», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und listet Strafen auf, die Gerichte gegen eine Person verhängt haben. Für bestimmte Berufsgruppen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen etwa Erzieherinnen und Erzieher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nachweist, dass keine einschlägigen Straftaten vorliegen, die ihre Eignung für die Arbeit mit Kindern infrage stellen könnten.
Wann ist ein Führungszeugnis nicht notwendig?
Meyer betont jedoch, dass es nicht in jedem Beruf gerechtfertigt ist, ein Führungszeugnis zu verlangen. Wenn die Tätigkeit keine besonderen Sicherheitsanforderungen mit sich bringt oder etwaige Einträge im Führungszeugnis für die Jobausübung ohne Bedeutung sind, besteht in der Regel kein Recht auf die Einsicht in das Führungszeugnis. Ein Beispiel wäre ein handwerklicher Job, der keine Vertrauensposition ist und für den etwaige Vorstrafen nicht relevant sind.