Darf im Arbeitszeugnis stehen, wer warum gekündigt hat?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was darin aber genau stehen soll, ist häufig Anlass für Streit. Wie sieht es zum Beispiel mit den Gründen für das Ende eines Arbeitsverhältnisses aus?

Die Zeugnisregeln sind in Paragraf 109 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt: «Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen», heißt es dort.

«Daraus schließt man, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss und einen Mitarbeiter nicht an seinem beruflichen Weiterkommen behindern darf», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Auf keinen Fall dürfe ein Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin den konkreten leistungs- oder verhaltensbedingten Grund im Zeugnis aufnehmen, also warum einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gekündigt wurde.

Wird im Zeugnis aber gar keine allgemeine Begründung für das Ende des Arbeitsverhältnisses angegeben, kann das ebenfalls als Nachteil für den Arbeitnehmer ausgelegt werden. Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt, sollte ein vorteilhafte Formulierung zum Beispiel lauten: «Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch des Arbeitnehmers.»

In Fällen betriebsbedingter Kündigungen können Arbeitnehmer hingegen verlangen, dass das auch so ins Zeugnis aufgenommen wird - womöglich sogar mit einer weiterführenden Erläuterung.

Einigen sich die Parteien in einem Kündigungsstreit vor Gericht auf einen Vergleich, so wird das Arbeitszeugnis laut Meyer eine Formulierung wie «Das Arbeitsverhältnis endete im beiderseitigen Einvernehmen» enthalten. Dem Fachanwalt zufolge ist es ratsam, in einer Beendigungsvereinbarung immer die genaue Formulierung zu den Gründen der Beendigung festzuhalten, die das Arbeitszeugnis abschließen soll. «Daran muss sich der Arbeitgeber dann halten.»

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?