Darf mein Arbeitgeber Gespräche aufzeichnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mitarbeitergespräche finden in der Regel unter vier Augen statt -zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Sie werden meist schriftlich dokumentiert, das Protokoll des Gesprächs bekommt dann oft die Personalabteilung. Was aber, wenn der Arbeitgeber den Dialog aufzeichnet, also ein Tondokument des gesamten Gesprächs anfertigt? Ist das erlaubt?

«Das ist nicht ohne Weiteres zulässig», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier spielen neben den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers auch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rolle. Fest steht also: «Keiner muss hinnehmen, dass das Gespräch, das er mit seinem Arbeitgeber führt, einfach aufgezeichnet wird.»

Zustimmung kann wieder zurückgenommen werden

Die Datenschutzgrundverordnung enthalte ausdrückliche Regelungen, dass Daten nicht verarbeitet werden dürfen, so Schipp. Die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung wäre aber genau eine solche Datenverarbeitung. 

Deshalb gilt: Selbst wer einer Aufzeichnung zunächst zugestimmt hat, kann seine Zustimmung später wieder lösen. Dann müsse die Aufzeichnung im Zweifelsfall auch gelöscht werden, da es sich um Daten handelt, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erforderlich sind, so Schipp. «Da ist die Rechtslage aus meiner Sicht eindeutig.» 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland deutlich angestiegen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim​​​​​​​ zeigt, dass wesentlich für diese Zunahme eine verbesserte statistische Erfassung der Krankheitstage ist.

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.