Das gilt für Minijobs während der Elternzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Elternzeit in einem Minijob arbeiten, etwa um die Haushaltskasse etwas aufzubessern oder nicht ganz raus aus der Berufswelt zu sein? Das ist möglich - und zwar sowohl mit einem Minijob bei einem neuen Arbeitgeber wie auch beim bisherigen Unternehmen, bei dem man nach der Elternzeit wieder einsteigt. Darauf weist die Minijob-Zentrale in ihrem Online-Magazin hin.

Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind theoretisch möglich - solange sie damit zusammengerechnet die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro nicht überschreiten. Generell gilt zudem: Während der Elternzeit dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bei 520-Euro-Minijobs wird diese Grenze aber ohnehin nicht überschritten.

Elterngeld kann gekürzt werden

Wissen sollte man allerdings: Der Verdienst wird nur dann nicht auf das Elterngeld angerechnet, wenn dieses nicht über dem Mindestbetrag von 300 Euro liegt. Bekommt man mehr als 300 Euro Elterngeld, wird der Verdienst angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Beim Elterngeld Plus, das für die ersten 28 Lebensmonate eines Kindes bezogen werden kann, ist das bei mehr als 150 Euro der Fall.

Wie sich ein Minijob im individuellen Fall auf das erwartbare Elterngeld auswirken kann, lässt sich vorab mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums in Augenschein nehmen. Wer in Elternzeit ist und einen Job beginnt, sollte die Elterngeldstelle darüber informieren, damit eine Neuberechnung erfolgen kann, so die Minijob-Zentrale.

Und nicht vergessen: Bevor man in der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber annimmt, ist es wichtig, die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers einzuholen. Verweigern kann dieser seine Zustimmung allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen - und das nur schriftlich innerhalb von vier Wochen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.