Dehoga: "Gastgewerbe droht das dritte Verlustjahr in Folge"

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die vom Statistischen Bundesamt vermeldeten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2022 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 22,1 Prozent gegenüber 2019 (nominal -13,1 Prozent). Auch der Juni liegt mit einem realen Umsatzverlust von 11,5 Prozent unter 2019 (nominal 0,0 Prozent) (Tageskarte berichtete).

„Die Lage ist extrem herausfordernd, da die Branche zeitgleich mit explodierenden Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal konfrontiert ist“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Insbesondere bei den Energiekosten sei ein Ende der Preisspirale nicht absehbar. Erschwerend hinzu kämen die geplanten Corona-Maßnahmen.

„Die Branche befürchtet wieder massive Umsatzverluste wie im letzten Winter“, so Zöllick. Diese lagen damals trotz Öffnung im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 real bei einem Minus von über 30 Prozent. „Die Halbjahresbilanz zeigt, dass das dritte Verlustjahr in Folge droht. Die existenziellen Sorgen und Nöte der Unternehmer wachsen erneut“, warnt der Dehoga-Präsident.

Am höchsten fallen die Umsatzeinbußen in der Beherbergungsbranche aus: Sie liegen von Januar bis Juni 2022 real bei 25,1 Prozent (nominal -18,6 Prozent) gegenüber 2019. Es folgen die Caterer mit Verlusten von real 21,3 Prozent (nominal -13,4 Prozent). Das Gaststättengewerbe weist in seiner Halbjahresbilanz ebenfalls ein zweistelliges Minus von real 20,5 Prozent (nominal -9,0 Prozent) auf.

Erst nach Auslaufen der Corona-Auflagen Ende März hat sich die Nachfrage in den meisten Betrieben gut entwickelt. Doch explodierende Kosten, die hohe Inflationsrate, Fachkräftemangel und drohende Corona-Auflagen lösen Verunsicherung bis hin zu existenziellen Ängsten aus. Vehement fordert Dehoga-Präsident Zöllick eine Deckelung der Energiekosten sowie verlässliche Perspektiven und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

„Deshalb ist die Fortgeltung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen für die Zukunftssicherung der Branche unabdingbar“, appelliert Zöllick. Die Maßnahme war zur Stärkung der Gastronomie zum 1. Juli 2020 eingeführt worden und ist aktuell befristet bis Ende des Jahres. Zöllick mahnt nachdrücklich: „Mit der Entfristung werden die dringend benötigten Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die längst überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt. Essen zur Mitnahme sowie Essenslieferungen und das Essen im Restaurant müssen weiterhin einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden. Die Corona-Pandemie hat allen die hohe gesellschaftliche Relevanz gastronomischer Betriebe verdeutlicht. Restaurants und Cafés sind wichtige Orte der Begegnung. Sie schaffen Lebensqualität und erhöhen die Attraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer müssen dauerhaft bleiben. Ansonsten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?